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Abgasuntersuchung Motorrad beschlossen ! Geschrieben am Samstag, 04.März. @ 13:00:00 CET
Thema: Verkehr und Recht
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 Die Abgasuntersuchung bei Motorrad wird zum 1.04.2006 in Kraft treten. Ab dem Zeitpunkt müssen die meisten Motorräder im Zuge der Haupt-untersuchung ebenfalls die Abgasuntersuchung bestehen.
Wie der Industrie-Verband Motorrad IVM bereits meldete, wird die AU Krafträder (AUK) nicht als separates Prüfverfahren erfolgen, sondern Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung sein. Vorteil für die Motorradfahrer: Es wird kein zusätzlicher Platz für eine weitere Prüfplakette auf dem Nummernschild benötigt. Nachteil: Die HU wird teurer, je nach Aufwand, Zylinderzahl und beauftragter Prüfstelle zwischen 20 und 35 Euro.
Welche Motorräder müssen die Abgasuntersuchung machen ?
2- oder 4-Takt Fremdzündungsmotor
einem Hubraum von mehr als 50 ccm und
einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
ab Erstzulassung 01.01.1989
Hier die Verordnungen im Orginal:
Verordnung: http://www.abgasuntersuchung-motorrad.de/fileadmin/dateien/avl/Verordnung1.pdf
Verordnung Nachtrag: http://www.abgasuntersuchung-motorrad.de/fileadmin/dateien/avl/Verordnung2.pdf
Weitere ausführliche Infos hier http://www.abgasuntersuchung-motorrad.de
Quelle: © abgasuntersuchung-motorrad.de
Autor: www.Burning-Out.de
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